Gutachten

Haftpflichtschaden-Gutachten

Bewertung Ihres Fahrzeugschadens

Ein Haftpflichtschaden-Gutachten kann in Auftrag gegeben werden, wenn Ihnen jemand einen Schaden zugefügt hat und die Schadenhöhe über 700 € liegt. Liegt die vom Sachverständigen festgestellte Schadenhöhe unter 700 € und es kann kein Gutachten in Auftrag gegeben werden, kostet es Sie nur einen Anruf und ein wenig Zeit.

Im Gegensatz zum Versicherungsgutachter arbeitet der unabhängige Sachverständige für seinen privaten Auftraggeber. Er spart nicht auf Kosten der Sicherheit, sondern unternimmt alles Notwendige, damit der Geschädigte sein Fahrzeug wieder sicher bewegen kann. Speziell bei einem Reifenschaden tun sich die Versicherungen oft schwer, doch was passiert bei einem nicht entdeckten Seitenwandschaden am Reifen? Stellen Sie sich doch einmal vor, Sie fahren gerade auf der Autobahn und Ihnen platzt bei 140 km/h der rechte Vorderradreifen.

Um dies auszuschließen, wird bei dem kleinsten Verdacht vorsorglich der Reifen erneuert. Der gegenüberliegende Reifen wird in der Regel wegen der gleichen Profiltiefe mit erneuert.

Kasko-Schaden-Gutachten freie Wahl des Gutachters

Ein Kasko-Schaden-Gutachten wird benötigt, wenn Sie an Ihrem eigenen Fahrzeug einen Schaden erlitten haben (Teilkasko, Vollkasko). Hier sollte jedoch Rücksprache mit der Versicherung genommen werden, denn viele Versicherungen wollen einen selbst ausgewählten Sachverständigen mit der Gutachtenaufnahme beauftragen.

Wenn Sie mich beauftragen wollen, setze ich mich für Sie mit der Versicherung in Verbindung. Sollte die Versicherung darauf bestehen Ihren eigenen Sachverständigen zu beauftragen, werde ich Ihnen hierfür keine Rechnung ausstellen.

Wertgutachten – Werte sichern

Ein Wertgutachten stellt den besonderen Wert jedes individuellen Fahrzeugs fest. Sollte Ihr Fahrzeug gestohlen oder durch einen Brandschaden beschädigt werden, kann ein zuvor erstelltes Wertgutachten von Vorteil sein. Mit dem Wertgutachten steht Ihnen ein Nachweis für die Versicherung zur Verfügung, mit dem Sie den Fahrzeugwert belegen können. Bei Oldtimern stellt ein Wertgutachten die Grundlage für eine Versicherungseinstufung dar.

Vielseitiger Einsatz des Kfz-Sachverständigen

Weitere Leistungen:

  • Kalkulation zum Fahrzeugschaden
  • Wertminderung
  • Wertermittlung
  • Restwert
  • Reparaturdauer
  • Nutzungsentschädigung
  • Rechnungsprüfung
  • Beurteilung zu HWS
    (Halswirbelschleudertrauma)